Bildungsgutschein für eine Top Nachhilfe

Sie möchten Ihr Kind mehr fördern und ihm Nachhilfe in unserem Institut in Pforzheim oder in Mannheim ermöglichen, können es sich aber nicht leisten? Finanzielle Unterstützung kann das Bildungspaket bringen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistung, wenn Sie Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld sind. Auch Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten, können die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Seit 2011 unterstützt das Bildungspaket damit Schüler mit Lernproblemen durch eine qualifizierte Lernförderung. Diese Lernförderung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe – gefährdet ist.

Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.

Antragsformular gibt es bei der zuständigen Behörde/Leistungsstelle.
• 1. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II: Jobcenter im Wohnort
• 2. Leistungsempfänger nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Wohngeldgesetz und dem Bundeskindergeldgesetz: Landratsamt im Wohnort

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Bildungsgutscheins und bei der Auswahl des passenden Nachhilfeangebots.

Die wichtigsten Schritte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Sie stellen zusammen mit Ihrem Kind fest, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.

Planen Sie einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe: Bei zu viel Nachhilfeunterricht pro Woche, wird Ihr Kind blockieren; bei zu wenig, bleiben die Erfolge aus.
Gerne berät Sie Europec, welcher Nachhilfeumfang erforderlich ist.

Besorgen Sie sich den Antrag bei der zuständigen Behörde.

Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme. Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes keine Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von dem Fachlehrer Ihres Kindes bestätigen, dass Förderbedarf besteht.

Sie reichen die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid (Bildungsgutschein) zu.

Wird Ihrem Antrag auf Lernförderung stattgegeben, nehmen Sie Kontakt mit dem Europec auf, denn natürlich kann Ihr Kind auch unsere Top-Nachhilfe im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

Noch Fragen?
Sprechen Sie uns an! Europec ist Ihr Partner, wenn es um die Unterstützung beim Antrag und um die bestmögliche Nachhilfe für Ihr Kind geht.

Kontakt